AGB / Buchungsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models, Agenturen und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Agenturen und Models sowie deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§ 2 BUCHUNGSGRUNDLAGEN
1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Ein abweichender Kunde muss der Agentur bereits bei der Buchung mitgeteilt werden.
2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzl. geltenden MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyoutzahlungen. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
4. Die Agentur bemüht sich – ohne einen Erfolg zu schulden – um eine buchungsentsprechende Vermittlung des Models. Sie wird hinsichtlich der Leistung des Models nicht selbst Vertragspartner, sondern vermittelt die Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Model. Die Agentur haftet nicht für Nicht- bzw Schlechterfüllung oder sonstige Vertragsverletzungen des Models, soweit solche Umstände nicht von der Agentur zu vertreten sind.
§ 3 BUCHUNGSMODALITÄTEN
1. Optionen: Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
2. Festbuchungen: Buchungen sind für beide Seiten verbindlich. Die Buchung wird von der Agentur schriftlich per E-Mail bestätigt und muss vom Kunden per E-Mail zurückbestätigt werden. Als Rückbestätigung vom Kunden gilt die Antwort per E-Mail (auch ohne Unterschrift), die aussagt, dass die Buchungsbestätigung der Agentur akzeptiert wird.
3. Wetterbuchungen: Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Über eine wetterbedingte Verschiebung des Termins muss die Agentur 24 Stunden vorher informiert werden. Für den Fall, wenn nicht mindestens einen Werktag zuvor (24 Stunden) Bescheid gegeben werden kann, beträgt das Ausfallshonorar 50 % des vereinbarten Model-Honorars und der Agenturprovision.
§ 4 ANNULIERUNG
1. Wird eine Festbuchung vom Kunden annulliert, fällt Ausfallgage an: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. Agenturprovision zzgl. eventueller Stornierungskosten für Anreise und Hotel.
2. Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
§ 5 ARBEITSZEIT
1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Pause.
2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up/Haare oder Anprobe zählen zur Arbeitszeit.
3. Überstunden werden mit dem errechneten Stundenlohn pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 20 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 REISEKOSTEN
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei nicht am Arbeitsort ansässigen Models werden ab Wohnort des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.
§ 7 ZAHLUNGSKONDITIONEN
Das Model-Honorar einschließlich Agenturprovision, Mwst. , Ausfallhonorar und Reisespesen wird nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen, in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Vermittelt die Agentur Künstler (z.B. Schauspieler, Moderatoren, Tänzer, Sänger, Musiker) an Kunden, trägt der Kunde die Künstlersozialabgaben und führt sie eigenverantwortlich an die Künstlersozialkasse ab.
§ 8 REKLAMATION / HAFTUNG
1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind unverzüglich Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht oder es für sonstige zum ob gehörende Tätigkeiten eingebunden, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
4. Die Haftung des Modells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Mehrkosten für die An- und Abreise, die durch höhere Gewalt (Naturkastastrophen, Streiks der Transportdienstleister wie Fluglinien, Bahn, andere öffentliche Verkehrsmittel) erforderlich sind, sind zu 100 % vom Kunden zu tragen.
6. Wenn nicht anders vereinbart ist das Model für Hair-Styling und Make-up nicht verantwortlich.
§ 9 NUTZUNGSRECHTE
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Deutschlands für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, TV sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. Nachträgliche, weitere Nutzungen sind ebenfalls erst nach gesonderter Berechnung und Zahlung zulässig.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
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